Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob ein Arbeitnehmer die Arbeit verweigern darf, weil er befürchtet, sich mit Corona anzustecken. Die Antwort von Anwalt Guido Zians lautet ganz klar "Nein".
Für eine Arbeitsverweigerung müsse man eine konkrete, unmittelbare Gefährdung anführen können. "Es reicht nicht zu sagen, dass auf der Arbeit rein theoretisch die Gefahr besteht, dass ich mir etwas einfange", erklärt Zians. Stattdessen müsse der Arbeitnehmer benennen können, welche Normen der Arbeitgeber ganz konkret nicht eingehalten hat.
"Ob es klug ist, die Arbeit direkt zu verweigern, lass ich mal dahingestellt. Es sollte mit dem Arbeitgeber über die konkrete Situation gesprochen werden - und dann ist vielleicht eine ganz pragmatische Lösung vorstellbar."
Chantal Scheuren