Das Verbot war von der NRW-Landesregierung erlassen worden, um die Verbreitung des Coronavirus zu stoppen. Wie das Oberverwaltungsgericht in Münster mitteilte, hat der Bund das Infektionsschutzgesetz in der Zwischenzeit geändert. Damit habe sich das Anliegen des Klägers erledigt.
Der Kläger wollte sich weiterhin mit seinen Freunden in der Öffentlichkeit treffen. Er hatte das Gericht aufgefordert, die Rechtsgrundlage für eine solche Verordnung zu überprüfen.
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