Davon betroffen sind Schievenhövel ab Kreuzung Schievenhövel/Aachener Straße, die Aachener Straße ab Kreuzung Aachener Straße/Atherstraße, Atherstraße ab Kreuzung Aachener Straße/Ather Straße und Haagstraße ab Höhe Eisenbahnbrücke.
Verbotsschilder weisen darauf hin. Zuwiderhandlungen gegen diese Polizeiverordnung werden mit Polizei- oder Verwaltungsstrafen belegt, sofern das Gesetz keine anderweitigen Strafen vorsieht.
mitt/lo
gibt es dort besondere infektionsquellen oder liegt ein finanzieller grund vor ?