Angesichts der Ungewissheit könne man noch kein Ausweichdatum festlegen.
In Abwägung der Situation werde zu einem späteren Zeitpunkt entschieden, ob die Firmfeier am 16. Mai und die Erstkommunionfeier für Elsenborn und Weywertz zu Christi Himmelfahrt stattfinden können.
mitt/lo