Diese steht vorrangig Kindern bis zwölf Jahre zur Verfügung, deren Eltern Ärzte, Krankenpfleger, Familienhelfer, Mitarbeiter der Polizei- und Sicherheitsbehörden oder der Feuerwehr sind.
Sämtliche weiteren Informationen - etwa wo diese Not-Kinderbetreuungen angeboten werden - befinden sich auf der Webseite des Regionalzentrums für Kleinkindbetreuung. Alle anderen außerschulischen Betreuungsangebote in der DG fallen ab Montag weg.
Den konventionierten und den selbstständigen Tagesmüttern hat Minister Mollers für den Zeitraum vom 16. März bis Ende des Notfallplans eine Einkommens-Ausfall-Entschädigung zugesichert. Auch die Tagesmütterhäuser werden darauf zurückgreifen können. Die praktischen Details sollen in den kommenden Tagen präzisiert werden.
mitt/mh