Alle Narzissenwanderer sind aufgefordert, sich an die erforderlichen Sicherheitsabstände von mindestens anderthalb Meter zu halten. Sollten die föderal auferlegten Regeln nicht eingehalten werden, sei ein Verbot der Wanderungen unumgänglich.
Außerdem erinnert die Gemeinde Kelmis noch einmal daran, dass Reisen außerhalb Belgiens beispielsweise zum Einkaufen, Flanieren, Spazieren oder Tanken verboten sind und dementsprechend geahndet werden können.
mitt/mh