Auch die geplanten Sitzungen der fünften und sechsten Strafkammer am Gericht Erster Instanz finden nicht statt. Es handelt sich um die vom 30. März, und vom 6., 8. und 9. April. Die Betroffenen müssen nicht erscheinen. Sie werden schriftlich über einen neuen Gerichtstermin benachrichtigt.
Führerscheine, die wegen eines Fahrverbots abgegeben werden müssen, sollen per Einschreiben an das Polizeigericht geschickt, oder in den Briefkasten am Justizgebäude am Rathausplatz eingeworfen werden. Alle Führerscheine werden nach Ende des Verbots per Einschreiben zurückgeschickt.
Generell findet bei der Staatsanwaltschaft vorerst keine Akteneinsicht mehr statt. In dringenden Fällen kann aber ein Termin vereinbart werden. Auskünfte werden nur noch telefonisch, per Mail oder per Post erteilt.
mitt/vk