Besuche sind weiterhin verboten, mit Ausnahme der Besuche von Rechtsanwälten.
Die hygienischen Zustände in den überfüllten belgischen Gefängnissen erhöhen allerdings das Risiko einer Ansteckung. Deshalb könnte es jetzt zu mehr Freilassungen unter Auflagen kommen, um die Situation zu entschärfen. Das muss dann der Justizminister entscheiden.
rtbf/vk