Das teilte das Krankenhaus am Freitagabend mit. Damit beuge sich das Krankenhaus einer Anweisung der zuständigen medizinischen Kommission auf föderaler Ebene.
Die Anweisung im Wortlaut:
- Ab dem 14. März müssen alle Allgemein- und Universitätskliniken, psychiatrischen Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken mit der aktiven Phase des Krankenhaus-Notfallplans beginnen.
- Ab dem 14. März müssen alle Allgemein- und Universitätskliniken, Rehabilitationskliniken sowie Privatkliniken alle Wahlkonsultationen, Untersuchungen und Interventionen absagen. Das bedeutet natürlich auch, dass alle dringenden und notwendigen Beratungen, Untersuchungen und Interventionen weiterhin stattfinden können. Auch alle laufenden lebensnotwendigen Therapien (z.B. Chemotherapie, Dialyse, etc.) oder notwendige tägliche Rehabilitationsmaßnahmen werden weitergeführt.
- Ab dem 14. März sind alle Besuche in allgemeinen (einschließlich Universitäts-), psychiatrischen und Rehabilitationskliniken verboten, mit Ausnahme der folgenden Gruppen:
- - ein oder beide Elternteile (oder assimilierte Eltern) von Neugeborenen und Kindern unter 18 Jahren, die ins Krankenhaus eingeliefert werden
- - unmittelbare Angehörige von Personen in kritischen oder letzten Lebensphasen
- - Anleitung für notwendige Beratungen oder Untersuchungen durch maximal 1 (vertrauenswürdige) Person
Die oben genannten 3 Maßnahmen sind vom 14. März bis einschließlich 3. April gültig.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus und den Maßnahmen gegen seine Ausbreitung gibt es auch auf Deutsch auf der Webseite des Föderalen Dienstes Volksgesundheit.
mitt/okr