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Abgesagt wegen Corona: Wann ist der Kunde versichert?

12.03.202018:12
  • Coronavirus
Passagiere am Brussels Airport (Bild: Charlotte Gekiere/Belga)
Bild: Charlotte Gekiere/Belga

Das Coronavirus führt mehr und mehr zu abgesagten Veranstaltungen und Reisen. Das wirft natürlich Fragen auf - sowohl bei Veranstaltern als auch bei Kunden. Kann man eine finanzielle Entschädigung erwarten, wenn beispielsweise eine Reise ausfällt?

Reisende sollten sich in erster Linie beim Reiseveranstalter erkundigen. Falls man eine Reiserücktrittversicherung hat, kann man sich auch bei dem Makler melden. "Aber: In der Regel ist eine Pandemie meistens nicht in der Reiserücktrittversicherung vorgesehen", erklärt Jacquy Lauffs von Ethias.

Eine Quarantäne zum Zeitpunkt des Reiseantritts gilt in der Regel nicht als Element für die Reiserücktrittversicherung. Die greift nur, wenn man tatsächlich krank ist, bzw. wenn der Corona-Virus beim Betroffenen festgestellt wird. "Wird man während einer Reise krank, zählt die Reisebeistandsversicherung in jedem Fall."

Auch bei abgesagten Events soll sich der Kunde beim Veranstalter erkundigen, welche Rückerstattung möglich ist. Aber da es sich um höhere Gewalt handelt, sind auch hier die Chancen gering. "Er sagt ja nicht ab, weil er keine Lust hat oder ähnliches, sondern weil er dazu quasi verpflichtet wurde", so Lauffs.

Veranstalter selbst haben in Belgien in der Regel keine Annulierungsversicherung. "Es ist möglich, dass wegen der Corona-Krise aber neue Versicherungsmöglichkeiten in der Zukunft geschaffen werden. So wie einmal der Naturkatastrophenfonds gegründet wurde, könnte auch im Falle von Corona eine Art Fonds Sinn machen."

Raffaela Schaus

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