14 Vogelfänger wurden zu Haftstrafen bis zu sechs Monaten auf Bewährung und zu Geldbußen bis zu 800 Euro verurteilt. Zivilrechtlich werden sie bis zu 7.000 Euro Entschädigung zahlen müssen.
Im Rahmen der Untersuchung gegen die Angeklagten waren annähernd 1.300 Wildvögel beschlagnahmt worden - ebenso verbotenes Fangmaterial. Einige Tiere gehörten Gattungen an, die vom Aussterben bedroht sind.
Die wallonische Region und die Vogelschutzliga hatten hohe Entschädigungssummen verlangt.
meuse/cd