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  • 80 Jahre BRF
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Quarantäne: Keine Lohnfortzahlung für Gesunde

29.02.202006:08
  • Coronavirus
  • Eupen
H10 Costa Adeje Palace Hotel in La Caleta (Teneriffa) (Bild: Desiree Martin/AFP)
H10 Costa Adeje Palace Hotel in La Caleta, Teneriffa (Bild: Desiree Martin/AFP)

Wegen des Coronavirus greifen immer mehr Quarantänemaßnahmen. Sie ziehen wirtschaftliche Kollateralschäden nach sich. Auch Arbeitnehmer sind betroffen.

Weltweit versuchen die Behörden, das Coronavirus einzudämmen. Das bedeutet: Wer engeren Kontakt zu Infizierten hatte, muss in Quarantäne. Das gilt auch für die, die keine Anzeichen von Krankheit zeigen. Immer mehr Menschen müssen zuhause bleiben. Sie dürfen dann auch nicht zur Arbeit.

Auch im Costa Adeje Palace Hotel in La Caleta auf Teneriffa sitzen weiterhin Belgier fest. Sie dürfen ihr Hotel nicht verlassen.

Wenn Betroffene zwar nicht krank sind, aber wegen einer verordneten Quarantäne nicht zur Arbeit erscheinen können, haben sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. "Die Gesetzgebung über die Lohnfortzahlung im Falle von einer Abwesenheit am Arbeitsplatz sieht diesen Fall nicht vor", erklärte der auf Arbeitsrecht spezialisierte Eupener Anwalt Edgar Duyster im BRF-Interview.

Selbstständige müssten eine entsprechende Versicherung gegen Verdienstausfall abgeschlossen haben, die dann auch explizit den Quarantänefall mit einschließt, um entschädigt zu werden, so Duyster. Ansonsten trügen sie selbst die wirtschaftlichen Schäden, wenn sie wegen einer Quarantänemaßnahme von der Arbeit abgehalten würden.

Eine gute Nachricht hat der Anwalt doch: Wird ein Urlauber durch eine Quarantäne unfreiwillig länger in einem Hotel festgehalten, kann das Hotel dafür kein Geld verlangen.

Olivier Krickel

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