Von der Kappensitzung geht es über den Prinzenempfang hin zum Karnevalsumzug. Jedes Event will gut organisiert sein, damit alle Jecken ihren Spaß haben. Pascal Gangolf ist begeisterter Karnevalist und hat in den vergangenen 30 Jahren zahlreiche organisatorische Aufgaben übernommen.
In der Steika, dem Stammtisch der Eifeler Karnevalisten, sind die Karnevalsvereine gemeinsam versichert. "Für die Umzüge hat die Steika erreicht, dass eine globale Haftpflichtversicherung über die Steika läuft. Dort sind alle Umzüge von Karneval, die jetzt an den paar Tagen stattfinden, drin", erklärt Vorstandsmitglied Pascal Gangolf. "Jeder Verein, jede Gruppe ist mit einer Haftpflicht abgesichert und muss nicht noch zusätzlich eine Versicherung abschließen für den Karnevalsumzug."
Im Karnevalskomitee seiner Heimatstadt St. Vith ist Pascal Gangolf Vizepräsident. Die Regeln für den Umzug am Karnevalssonntag sind umfangreich. "Mittlerweile gibt's schon sehr viele Regeln. Da hat auch die Polizei ein kräftiges Wörtchen mitzureden, weil im Generellen ist der Bürgermeister haftbar, wenn etwas schief läuft."
Ein bis zwei Wochen vor Karneval werden die Wagen begutachtet. Sie dürfen höchstens vier Meter hoch sein und die Bremsen müssen in Ordnung sein. Die Teilnehmer verpflichten sich anhand einer Unterschrift zur Einhaltung der Regeln. Vor und während des Karnevalsumzugs können Stichproben vorgenommen werden. "Man hat sich auch an Verkehrsregeln zu halten. Ein Traktor darf eine Karre ziehen, er darf in Feldern egal was für eine Arbeit machen. Aber er darf nicht unbedingt durch die Straßen fahren mit einem Aufbau, einem Häuschen oder mit Leuten drauf", erklärt Gangolf. "Dass der Wagen an den Karnevalsumzügen teilnehmen darf, muss in den Versicherungspapieren stehen."
Eine Gefahrenquelle sind die Räder der Traktoren und Quads, die die Wagen ziehen. Hier muss besonders auf die Sicherheit geachtet werden. "Es müssen rechts und links von den Rädern Leute mit Leuchtwesten sein", weiß Gangolf. "Sie achten darauf, dass kein Kind darunter kriechen kann, wenn Schicken geworfen werden und sich jedes Kind natürlich darauf stürzt. Bis jetzt ist Gott sei Dank noch nichts dahingehend passiert."
Alkohol gehört für einige Karnevalisten dazu. Die Zugteilnehmer müssen aber Grenzen einhalten. "Erstens kommen die Zuschauer, um einen schönen Umzug zu sehen und keine besoffenen Leichen, die rumtrollen. Es wird keiner verhaftet, der eine Flasche Bier in der Hand hat. Aber starker Alkohol über 22 Prozent ist eigentlich verboten. Wir haben keine Chemiker, die denn Alkoholgehalt messen, aber man weiß schon, je nachdem wie es riecht, dass es ein stärkeres Alkoholgetränk ist."
Wer sich daneben benimmt, muss mit einer Verwarnung rechnen. Im schlimmsten Fall wird die Unterstützung an den Verein gekürzt. In den vergangenen Jahren war das nicht notwendig, und Pascal Gangolf hofft, dass es auch in diesem Jahr so bleibt.
Neue Regeln der Polizei und des Karnevalskomitees im Überblick
- Verantwortliche an Rändern der Zugmaschine: Alle Verantwortlichen links und rechts an den Rändern der Zugmaschine (Traktor, Quad, oder ähnliche) müssen eine gelbe Leuchtweste tragen (theoretisch müsste in jedem Auto mindestens eine vorhanden sein).
- Platz nach Zugaufstellung sauber verlassen: Aus Respekt gegenüber den Anwohnern ist bei der Zugaufstellung der angewiesene Platz in sauberem Zustand zu verlassen (kein Müll liegen lassen).
- Musik: Die Musik auf dem Wagen muss in normaler Lautstärke abgespielt werden. Anwohner, Zuschauer und Musikvereine beschweren sich immer häufiger über die außerordentliche Lautstärke einiger Wagen.
- Eingeschränkter Alkoholkonsum: Die Polizei verlangt, den Alkoholkonsum der Zugteilnehmer auf dem Umzug einzuschränken, ansonsten werden neue Maßnahmen für das Folgejahr verordnet.
Chantal Scheuren