Er wehre sich gegen die Verpflichtung, dass ältere Personen, die die Einkommensgarantie für Betagte beziehen, einen Auslandsaufenthalt von schon nur einem Tag vorab bei dem Pensionsdienst anmelden müssten, so Arimont. Dass ihnen ansonsten die Leistungen gestrichen werden können, entspreche nicht der gelebten Realität in der Grenzregion. Von Betroffenen wurde der EU-Abgeordnete verstärkt auf die Problematik aufmerksam gemacht.
In einem Schreiben an den zuständigen Pensionsminister Daniel Bacquelaine (MR) forderte Arimont Nachbesserungen bzw. eine Ausnahme für die Grenzregionen. Dieser Forderung erteilte der Pensionsminister eine Absage - die Meldepflicht solle auch weiter gelten.
Arimont hat daraufhin die EU-Kommission in einer parlamentarischen Anfrage mit den Vorgaben konfrontiert, um zu erfahren, ob die Meldepflicht für einen kurzen Auslandsaufenthalt mit EU-Recht vereinbar ist. In Absprache mit dem EU-Abgeordneten werden die PDG-Abgeordneten Robert Nelles, Sandra Houben-Meessen und Jolyn Huppertz ebenfalls eine Resolution im Parlament der DG einreichen.
mitt/lo