Die Lütticher Staatsanwaltschaft beantragt eine gerichtliche Untersuchung des Falls. Grundlage ist das sogenannte Moureaux-Gesetz von 1981, das rassistische und fremdenfeindliche Handlungen verbietet. Die Polizei soll die anwesenden Gäste als Zeugen und den Betreiber selbst befragen. Der Mann riskiert eine Geldstrafe von 1.000 Euro und ein Jahr Gefängnis.
Auch Lüttichs Bürgermeister Willy Demeyer (PS) hat reagiert. Der Vorfall schädige das Ansehen der Stadt Lüttich. Das Restaurant werde auch von vielen Touristen besucht, vor allem während des Sonntagsmarktes La Batte, so Demeyer. Der will jetzt prüfen, wie die Stadt angemessen auf den Vorfall reagieren kann.
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