Chram.be lautet dann auch die neue Internetadresse. Bei der Namensgebung alleine ist es aber nicht geblieben. Das ganze Krankenhaus erhält ein neues Erscheinungsbild. Neues Logo, neue E-Mail-Adressen, neue Internetpräsenz - Facebook nicht zu vergessen.
Krankenhaus-Verwaltungsratspräsident Jacques Remy-Paquay zu den Beweggründen: "Unser Krankenhaus ist bald 60 Jahre alt. Und dann kommt der Moment, in dem man einiges verjüngen sollte. Dazu zählt auch der Name. Jetzt sind wir das Krankenhauszentrum Reine Astrid von Malmedy. Es gibt einen neuen Internetauftritt, ein neues Logo, aber auch eine neue Gebäudekennzeichnung. Ich denke, es ist wichtig, dass man sich modernisiert. Damit wollen wir den Wünschen unserer Patienten nachkommen, indem die Kommunikation besser läuft, wenn Patienten zu uns kommen."
Tatsächlich ist auch das Leitsystem modernisiert worden. Zweisprachig wird man durch die einzelnen Gebäude geführt. Zudem helfen Farben bei der Orientierung.
Jacques Remy-Paquay macht keinen Hehl daraus, dass die Modernisierung auch zum Ziel hat, neue Patienten hinzuzugewinnen: "Natürlich möchten wir unsere medizinischen Aktivitäten erhöhen - vor allem wenn wir Teil des neuen Krankenhausnetzwerks sein werden. Es ist wichtig, dass neue Ärzte und neue Patienten zu uns kommen. Wir arbeiten auf jeden Fall daran, damit sich alle Dienste des Krankenhauses weiterentwickeln können."
Entscheidung des Ministers
Die Feststimmung im Krankenhaus von Malmedy wurde durch eine Entscheidung getrübt. Der zuständige wallonische Aufsichtsminister, Pierre-Yves Dermagne, hat die Zusammensetzung des Verwaltungsrates des Krankenhaus von Malmedy annulliert. Damit kommt er dem Einspruch des CHC-Krankenhauses nach.
Zwei Vorstandsmitglieder hatten nicht die gesetzlichen Bedingungen erfüllt.
Der Verwaltungsrat muss jetzt neu besetzt werden.
Die Entscheidung des Krankenhauses von Malmedy, sich dem Krankenhausnetzwerk um das Lütticher Universitätskrankenhaus anzuschließen, gilt aber nach wie vor.
Auch Entscheidungen von unrechtmäßigen Amtsträgern werden bis zu ihrer Amtsaufhebung als gültig angesehen.
Manuel Zimmermann