Das ÖSHZ setze Überschüsse nicht regelkonform ein. Der Vervierser ÖSHZ-Präsident Hasan Aydin wehrt sich gegen die Vorwürfe. Die beanstandeten Ausgaben seien nicht durch Übertragung von Mitteln aus dem ordentlichen Haushalt gedeckt worden, sondern durch eine Anleihe und durch die Entschädigung für eine Enteignung.
Es geht um den Bau von Werkstätten für die Arbeiter, die im Zuge der Renovierung des Gefängnisses ihr Gebäude aufgeben mussten. Der ÖSHZ-Präsident wundert sich, wie das ministerielle Schreiben an die Öffentlichkeit gelangen konnte.
vedia/sp