Am 20. November hatte der Verwaltungsrat der Königin-Astrid-Klinik in Malmedy beschlossen, sich dem Netzwerk des CHU Lüttich anzuschließen.
Wie bereits vor ihr das Centre Hospitalier Chrétien (CHC) fechtet die Klinik St. Josef in St. Vith diese Entscheidung nun mit der Begründung an, dass der Verwaltungsrat der "Reine Astrid" nicht gesetzeskonform besetzt war.
Der Antrag auf "Aussetzung aufgrund von extremer Dringlichkeit" der CHC-Klinik gegen die Entscheidung aus Malmedy war vom Staatsrat am 12. Dezember abgelehnt worden.
"Unsere Aktion sollte in keiner Weise als Angriff oder als Wunsch nach Einmischung unsererseits verstanden werden", sagt Ingrid Mertes, Direktorin der St. Josef-Klinik in St. Vith. "Unser einziger Wunsch ist, dass die Personen, die gesetzlich dazu berechtigt sind, über die Zukunft der Königin-Astrid-Klinik entscheiden. Wir und die Menschen in Malmedy sind enge Nachbarn. Unser Bestreben ist es immer, mit ihnen ein Netzwerk zu schaffen, das eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung bietet. Wir handeln in erster Linie im Interesse der Patienten."
Um dem wallonischen Dekret zu entsprechen, müsse der Verwaltungsrat der Klinik Königin Astrid (Stadt und ÖSHZ Malmedy) ausschließlich aus Gemeinderäten bestehen. Die Klinik St. Josef ist der Ansicht, dass drei der fünf Verwaltungsratsmitglieder nicht regulär dort tagen. "Zwei haben kein kommunales Mandat, einer dürfte nur eine beratende Stimme haben", heißt es aus St. Vith.
Manuel Zimmermann