Die Dringlichkeitsklage des Centre Hospitalier Chrétien auf Aussetzen des Beschlusses wurde zurückgewiesen. Das CHC hatte moniert, dass der Verwaltungsrat der Klinik nicht ordnungsgemäß zusammengesetzt gewesen sei.
Mit dieser Frage setzt sich der Staatsrat aber erst gar nicht auseinander, weil er keine Dringlichkeit gegeben sieht.
avenir/sp