Das Centre Hospitalier Chrétien CHC hat die Entscheidung angefochten, weil der Verwaltungsrat nicht gesetzeskonform besetzt gewesen sei. Ihm dürften nur Mitglieder des Stadtrates angehören. Das sei aber bei zwei der insgesamt fünf Mitglieder zurzeit nicht der Fall.
Außerdem dürfe der PS-Vertreter Ersel Kaynak dem Gremium gar nicht angehören, wenn man den D'Hondtschen Verteilerschlüssel anwende. Die Entscheidung zugunsten des CHU-Netzes war mit 3:2 Stimmen knapp ausgefallen.
Dagegen hat das CHC, dessen Netz die Krankenhäuser von St. Vith und Eupen angehören, nun in äußerster Dringlichkeit Klage beim Staatsrat eingereicht.
sudpresse/sp