In einer Stellungnahme dementiert Antoniadis die Aussage seines wallonischen Kollegen, wonach die wallonische Aufsichtsbehörde SWL zum 1. Januar automatisch die Aufsicht über die Wohnungsbaugesellschaft behält.
Laut Antoniadis werde aber die DG ab dem 1. Januar die Aufsicht übernehmen, es soll jedoch noch ein Kooperationsabkommen erarbeitet werden, das regelt, welche Aufgaben an die SWL zu übertragen sind.
mitt/lo