Die Pavillons oder Lauben haben nach Meinung der Stadtverantwortlichen auf den Plätzen und Bürgersteigen überhandgenommen. Viele davon seien auch ohne Genehmigung aufgebaut worden. Außerdem könnten sie an Stellen stehen, wo sie andere Menschen behindern. Schließlich handelt es sich um feste Installationen, die man nicht mal eben wieder wegräumt. Und dadurch entsteht laut Schöffin Christine Defraigne ein grundsätzliches Problem, nämlich, dass ein Stück vom öffentlichen Raum plötzlich privat genutzt wird - eben vom Restaurantbetreiber, der daran verdient. Und das darf zumindest nicht ohne ordentliche Genehmigung durch die Stadt passieren.
Dabei geht es nicht um die Terrasse, wo ein Wirt Tische, Stühle und vielleicht noch einen Sonnenschirm draußen aufstellt. Das soll es weiterhin geben. Die neue Regel verbietet aber geschlossene Lauben oder Verandas mit einem eigenen Fußboden oder gar eigenen Fundamenten.
Der Trend entstand mit dem Rauchverbot in Gaststätten. Dadurch hat sich ein Teil des Geschäfts nach draußen verlagert. Da haben die Gaststätten dann ihre Terrassen sozusagen aufgerüstet. Viele Wirte haben mit den Lauben die Politik auch vor vollendete Tatsachen gestellt. D.h. sie einfach aufgesetzt, in der Hoffnung, dass sie nachträglich genehmigt oder zumindest toleriert werden.
Die Stadt Lüttich will nun im Einzelfall prüfen, inwieweit sie die Lauben, die jetzt schon stehen, nachträglich doch noch "regularisiert" – wie das in Belgien heißt. Aber neue Lauben will sie nicht genehmigen und auch keine Verlängerungen von Genehmigungen mehr ausstellen.
Viele Gastwirte sind natürlich nicht begeistert. Schließlich verdienen sie auf solchen Terrassen Geld. In der Zeitung La Meuse berichtet ein Wirt, dass das Terrassengeschäft 30 Prozent seines Umsatzes ausmache. Er habe sich auch erst vor einem Jahr eine feste Laube zugelegt, musste die dann aber wegen Straßenarbeiten wieder abbauen. Er hatte gehofft, dass er sie danach wieder aufbauen kann. Aber er befürchtet, dass er das dann nicht mehr darf.
meuse/okr