Wie die Tageszeitung La Meuse erfahren haben soll, wurde die Erlaubnis zum Abriss der enteigneten Häuser in der Nachbarschaft verweigert. Diese Entscheidung soll schon am 21. Juni getroffen, bisher aber unter Verschluss gehalten worden sein.
Sicherheitsnormen schreiben vor, dass Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft des neuen Gefängnisses abgerissen werden müssen. Die entsandte Beamtin der Wallonischen Region lehnte die beantragte Abbruchgenehmigung ab. Der Hauptgrund dafür sei laut La Meuse, dass es keinen Antrag auf eine Genehmigung für den Bau einer neuen Einrichtung gebe und sie daher das Projekt als Ganzes nicht beurteilen könne.
meuse/lo