Im Urteil sei die Änderung des Gesetzes zum Immissionsschutz nicht berücksichtigt, wonach Fahrverbote bei Werten mit maximal 50 Mikrogramm pro Kubikmeter in der Regel unverhältnismäßig seien.
In Aachen gibt es noch keine Fahrverbote wegen schlechter Luft. Aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts sollten diese aber kommen, sollten die Grenzwerte erneut nicht erreicht werden.
In dem ursprünglichen Luftreinhalteplan für 2019 hatte die zuständige Bezirksregierung ausdrücklich von Fahrverboten abgesehen. Diesen Plan hatte das Gericht für rechtswidrig erklärt, weil mit fehlerhaften Prognosen und einer veralteten Datenbasis aus dem Jahr 2015 als Grundlage gearbeitet worden sei.
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