Sie erhielten in einem ersten Verfahren Freisprüche, die Staatsanwaltschaft legte aber Berufung ein. Die beiden Männer hatten mehrere umgebaute automatische Waffen nach Belgien eingeführt. Um den gesetzlichen Auflagen zu entsprechen, hatten sie die Waffen zuvor in Luxemburg in halbautomatische Waffen umbauen lassen.
Anschließend ließen sie die Waffen in Lüttich staatlich prüfen. Bei der Prüfung fielen die Waffen aber durch, weil sie zu illegalen Waffen zurückgebaut werden können. Da die Waffen zu dem Zeitpunkt schon nach Belgien eingeführt worden waren, erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Das Gericht erkannte in dem ersten Prozess aber keine Absicht der beiden Männer, die Waffen illegal einzuführen und sprach sie frei.
Mit diesem Urteil war die Staatsanwaltschaft nicht einverstanden. Der neue Prozess findet am 19. November statt.
avenir/okr