In einem Schreiben fordern sie ihn auf, die ostbelgischen Grenzgänger, die in Deutschland arbeiten und der deutschen Einkommenssteuer unterliegen, ihren Wohnsitz aber in Belgien haben, durch Bestimmungen zum Baukindergeld nicht zu benachteiligen.
Die in europäischen Verträgen verankerten Rechte in Bezug auf die Freizügigkeit und die Niederlassungsfreiheit müssten respektiert werden, heißt es in dem Brief. Dies müsse ebenfalls bei der Gewährung des Baukindergeldes berücksichtigt werden.
Seit September 2018 kann in Deutschland Baukindergeld beantragt werden. Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohnungseigentum - wohl bemerkt nur in Deutschland.
mit arimont/cd