4 Kommentare

  1. Klasse, wie die Post sich da aus der Verantwortung stiehlt! Zumal, wenn bei solchen betrügerischen Machenschaften Postscheckkonten genutzt werden, müssten die Postler doch die Möglichkeit zur Rückbuchung haben (mal davon abgesehen, dass man meines Wissens ein PSK nicht anonym eröffnen kann und die Post diese Gauner ans Messer liefern könnte).
    Wer also als Handwerker auf Nummer sicher gehen will, spart sich am besten das Porto und verschickt seine Rechnungen nur noch per Mail.
    Wenn dann die Post keine Rechnungen mehr zu befördern braucht, kann sie den Bereich Briefpost auch gleich dichtmachen. Hauptsache man hat noch ein halbes Milliönchen in der Kasse, um dem scheidenden Vorstandsvorsitzenden den Abschied zu versüßen.

  2. Die Rechnungen am Postschalter abgeben , ja, aber da kommt doch auch die Post aus dem Briefkasten hin . Der Eynattener Briefkasten wird nur einmal pro Tag geleert , um 13 Uhr . Ginge das nicht auch noch mal später , so das Briefe nicht unbedingt 24 Stunden im Kasten liegen .

  3. oder der Handwerker übergibt die Rechnung persönlich/wirft sie beim Kunden ein, wenn es nicht übermäßig weit weg ist

  4. Lehnt sich da der Anwalt nicht zu weit aus dem Fenster? Sicher ist die Zahlung eine Bringschuld des Auftraggebers, aber dieser hat die Rechnung, die er von einem Beauftragten (der Post) erhielt ja schließlich auch bezahlt. Das dieser Beauftragte des Auftragnehmers seinen Auftrag nicht sorgsam ausfüllte kann ja wohl kaum zu Lasten des Kunden gehen. Die Manipulation erfolgte ja in dem unbestritten durch den Auftragnehmer erstellten Rechnungsformular bevor der Auftraggeber dieses erhielt. Betrogen wurde die Firma und nicht der Kunde, dieser hat ja auf ein vom Auftragnehmer genanntes Konto gezahlt und damit seine Vertragsverpflichtung erfüllt. Die Auswahl des Versenders hat ja auch das Unternehmen getroffen, Handlungen seiner Mitarbeiter und Beauftragten gehen daher auch zu Lasten des Unternehmens. (ZB wenn die Sekretärin irrtümlich die falsche Kontonummer auf die Rechnung schreibt muss der Kunde ja auch nicht zweimal zahlen)