1 Kommentar

  1. Dieser sogenannte Sonderauftrag ist doch in Wirklichkeit eine Vorruhestandsregelung fuer einen Berufspolitiker.

    So weit ich weiss, ist es doch das erste Mal, dass im Rahmen einer Kompetenzuebertragung an die DG ein "Sonderauftrag" erteilt wird. Dann hoffen wir mal, das die DG bessere und transparentere Regelungen bezueglich Baugenehmigungen bekommt als jetzt und das die Bauwilligen in Zukunft nicht mehr zu einem Politiker rennen muessen, wenn es Probleme mit der Baugenehmigung gibt.