1. Die Bedenken von Bürgermeister F. Wirtz kann ich gut nachvollziehen. Stelle mir allerdings die Frage, ob die Polizeiverordnung für die Organisation von Jugendlagern, die m.W. auch in Büllingen seit Beginn der 90er Jahre in Kraft ist, nicht schon ausreichen dürfte, um der Lage Herr zu werden. Diese PV wurde damals unter Federführung der Regierung der DG und in Kooperation mit dem V.A.O. sowie dem Bezirkskommissariat mit großem Aufwand ausgearbeitet und von allen Gemeinden verabschiedet. Damals wurden zu Beginn der Saison systematisch nicht nur die Betreiber von Lagerplätzen sondern auch die Verbände landesweit informiert. Und zwar nicht nur über diese einheitliche PV sondern auch darüber, wie man umwelt- und sozialverträgliche Jugendlager in Harmonie mit den Anwohnern organisiert. Weshalb soll das in 2019 nicht mehr möglich sein?