Ein Gesetzesentwurf auf Basis einer neuen Regelung der Europäischen Union wird das gesamte Regelwerk umkrempeln. Künftig soll der Background-Check, also die Kontrolle der juristischen Vorgeschichte der Mitarbeiter, nur noch von der Polizei durchgeführt werden.
Sämtliches Personal, das am Flughafen arbeitet, muss bis spätestens 30. Juni 2020 eine solche Untersuchung über sich ergehen lassen.
luxwort/rs