Auf der Webseite der Wallonischen Region ist nachzulesen, dass nur noch drei Abschnitte von fließenden Gewässern von dem Verbot ausgenommen sind.
Es handelt sich um die Amel zwischen dem Zusammenfluss mit der Warche in Stavelot und dem Pont de Cheneux sowie dem Abschnitt der Amel zwischen Aywaille und Comblain-au-Pont.
Geöffnet ist ebenfalls die Lesse zwischen Gendron und Anseremme in der Provinz Namur.
rtbf/rs