Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, unter der Bedingung, dass sich der Angeklagte in psychiatrische Behandlung begibt.
Der Mann hatte versucht, das Haus eines Nachbarn anzuzünden, das von insgesamt neun Personen, darunter sieben Kinder, bewohnt wurde. Der Fall hatte sich im Februar ereignet.
lameuse/rkr