Die Frau hatte im November letzten Jahres in ihrem Appartement in Ensival den Brand gelegt. Vor Gericht sagte sie aus, sie habe sich zwar nicht das Leben nehmen wollen, sei aber aufgrund ihrer Einsamkeit sehr verzweifelt gewesen. Warum sie das Feuer entfacht habe, könne sie nicht sagen. Jedenfalls habe sie keinem anderen Menschen schaden wollen.
Die Richter sahen das anders: Ihre Tat sei ein krimineller Akt gewesen. Nur der Aufmerksamkeit eines Nachbarn sei es zu verdanken, dass keine Mitbewohner in dem Haus zu Schaden kamen. Die Frau sitzt seit dem Brand in Untersuchungshaft. Der Rest der Strafe wurde zur Bewährung mit Auflagen ausgesetzt: Die Frau muss sich in psychiatrische Behandlung begeben.
vedia/rs