Seiner Ansicht nach verfolgten einige Gemeinden, darunter auch die Stadt Lüttich, eine zu repressive Politik. Diese sei aber vom Gesetzgeber untersagt.
Anlass für die Kritik ist der Freispruch eines Obdachlosen vom Vorwurf des Widerstands und der Beleidigung gegenüber Polizeibeamten. Nach Ansicht des Richters sei der Mann widerrechtlich festgenommen und durchsucht worden. Der Mann habe deshalb aus Notwehr gehandelt.
In seinem 13-seitigen Urteil kritisierte der Richter, dass die Stadt Lüttich Obdachlose und Bettler mit der Begründung der öffentlichen Ordnung festnehme. Die Tatsache, dass sich ein Teil der Bevölkerung an der Armut störe, reiche alleine nicht als Grund. Arme Menschen aus dem Straßenbild zu entfernen, kaschiere das Problem, löse es aber nicht, so der Richter.
rtbf/vk
...und das in einer sozialistisch regierten Stadt. Einfach beschaemend. Kein Wunder, dass die Leute PTB waehlen.