Die Richter urteilten in dem Berufungsprozess, bei Satudarah handele es sich nicht um einen Club von Motorrad-Fans, sondern um eine kriminelle Vereinigung, die immer wieder zu Gewalt aufrufe und durch brutales gesetzeswidriges Verhalten auffalle. Auch die Existenz von Unterorganisationen von Satudarah ist rechtswidrig.
Satudarah unterhält in den Niederlanden und im Ausland rund hundert Ortsgruppen, sogenannte Chapters.
l1/rs