Die Deutschsprachige Gemeinschaft verfügt über ein eng gewobenes Netz aus Vereinen - das gilt für den Sport, aber genauso für Musik, Tanz und Theater. Diese Vereine leben natürlich in erster Linie vom Engagement ihrer Mitglieder, aber sie dürfen auch auf öffentliche Zuschüsse hoffen. Das ist im Kulturförderdekret so vorgesehen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie einen Einstufungswettbewerb mitmachen und bestehen.
Für die Tanzvereine ist es nächstes Jahr wieder soweit. Im April 2020 steht der Einstufungswettbewerb wieder an. Dazu anmelden kann man sich noch bis zum 5. Juli dieses Jahres. Alle Informationen dazu gibt es im Netz unter ostbelgienlive.be.
Im BRF-Interview spricht die zuständige Kulturministerin Isabelle Weykmans über die ostbelgische Tanzszene, die Kriterien beim Einstufungswettbewerb und die Förderung.
sh/mg