Dem Internisten wurde daraufhin gekündigt. Er verlässt das Eupener Krankenhaus im Juli.
Er bestritt am Donnerstag nicht, dass er den Kollegen gepackt und aus dem Raum gebracht habe. Er erklärte aber, er sei von ihm provoziert worden, um dem Krankenhaus eine Gelegenheit zu geben, ihm zu kündigen. Er vermutet Machenschaften von Teilen der Ärzteschaft im Eupener Krankenhaus. Außerdem sei die Körperverletzung des Anästhesisten nur durch ein Gefälligkeitsattest eines Arztkollegen bestätigt worden.
Der Anästhesist bezeichnete hingegen eine angebliche Provokation als Lügengebäude. Vielmehr sei die Monitorüberwachung der Patientin bis zu seinem Eintreffen im Behandlungsraum ausgeschaltet gewesen. Indem er diese eingeschaltet habe, habe er lediglich versucht seine Arbeit zu machen. Daran habe der Internist ihn gehindert.
Das Urteil war in Erster Instanz ausgesetzt worden. Das Urteil des Appellationshofs wird für den 5. September erwartet.
vk/rasch