Der Schuldspruch erging wegen tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte, versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie Widerstands. Mit der Entscheidung milderte die Berufungsinstanz das Urteil des Amtsgerichts Kerpen vom Februar 2019 deutlich ab. Dort war die Frau zu neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Wegen der erlittenen sechsmonatigen Untersuchungshaft gilt der Dauerarrest als vollstreckt. Das Gericht urteilte nach Jugendstrafrecht.
Die Angeklagte war im September 2018 die letzte Aktivistin, die bei der Räumung des Hambacher Forstes von Polizeikräften aus den Bäumen geholt wurde. Bei ihrer Bergung aus einer Hängematte, die zwischen den Bäumen aufgespannt war, hatte die Frau sich gesträubt und um sich getreten.
Auch vor dem Landgericht weigerte sich die Frau wie schon in erster Instanz, Angaben zu ihrer Person zu machen. Durch eine Melderegisterabfrage waren dem Gericht die Identität der Frau bekannt geworden. In der Szene der Anti-Braunkohleaktivisten wurde die Frau "Eule" genannt.
dpa/rs