"Menschen mit Demenz haben oft eine Unruhe und machen sich auf den Weg. Sie laufen aber nicht weg, sondern sie haben ein bestimmtes Ziel. Sie möchten etwas erledigen, sind auf der Suche nach bestimmten Dingen oder Personen und laufen irgendwo hin und nicht wie oft im Volksmund gesagt wird "weg"."
Oft finden diese Personen den Weg nicht mehr nach Hause. Auch können sie sich ernsthaft bei ihren Spaziergängen verletzen. Darum gibt es in der DG bereits ein einheitliches Verfahren, wie die vermisste Person einfacher gefunden werden soll. Es ist ein Dokument, welches persönliche Angaben zur vermissten Person beinhaltet. Unter anderem auch, was sie an hatte und über was man als letztes mit ihr gesprochen hat. Dadurch hat die Polizei schneller Informationen zur verschwundenen Person und die Angehörigen sind weniger überfordert.
Ab Mitte des Jahres wird ein Pilotprojekt gestartet, das es ermöglicht, die betroffene Person per GPS zu orten. Das Ministerium der DG unterstützt das Projekt und hat dazu eine Arbeitsgemeinschaft gegründet.
Das Ortungsgerät sieht aus wie eine Applewatch und wird wie eine Uhr befestigt. Damit können Angehörige und Pflegepersonal den genauen Standort der gesuchten Person bestimmen. Dazu Patrick Laschet, Heimleiter des Marienheim Raeren: "Das GPS-Tracking gibt zuerst einmal alle rechtlichen Möglichkeiten. Das heißt, es wird über die Deutschsprachige Gemeinschaft so juristisch abgesichert, sowie ethisch abgesichert, dass man zwar den Bewohner finden kann, wenn er in Not ist, aber dass nicht seine personenbezogenen Daten frei sind. Das heißt, dass irgendein Pfleger mal nachschauen könnte "Wo ist er denn jetzt gerade? Was macht er denn jetzt?". Das ist einfach wichtig."
Die GPS-Uhr wird von der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben im Zuge des Pilotprojektes kostenlos verliehen. Diese hat aber keinen Zugriff auf die Daten, wie Claire Guffens von der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben erklärt: "Die Ortungsdaten hat nur der Arbeiter-Samariter-Bund Köln, mit denen wir zusammenarbeiten, sodass weder ein Heim, noch ein Familienangehöriger auf Anhieb Zugriff auf Daten hat. Es ist aber so, dass wir dann im jeweiligen Ausleihvertrag mit der Person festlegen werden, an welche Person der ASB dann Informationen und Ortungsdaten im Falle eines Ereignisses dann schicken kann."
Bevor aber ein Demenzkranker mit "Hinlauftendenz" so einen GPS-Sender bekommt, müssen die betroffene Person und Ärzte dem zustimmen. Der Arbeitsgemeinschaft des Ministeriums ist es wichtig, den betroffenen Personen eine möglichst große Selbstbestimmung zu lassen.
Marc-Lukas Seidlitz