Für die Familienangehörigen von Valentin waren es schwierige Minuten, als am Montag der Tathergang in all seinen Details im Gerichtssaal verlesen wurde. Der Onkel und der Großvater des Getöteten hielten es irgendwann nicht mehr aus und verließen fluchtartig den Saal.
Der geistig zurückgebliebene Valentin war von den fünf Angeklagten, die mittlerweile alle volljährig sind, am Abend vor seinem Mord in die Wohnung einer Täterin gelockt, dort misshandelt und schließlich lebendig mit gefesselten Händen in die Maas geworfen worden.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Tätern fehlende Moral vor. Sie wussten sehr wohl, was sie machten. Sie hätten die Gutgläubigkeit von Valentin gnadenlos ausgenutzt. Ihre Herkunft aus sozial schwachen Familien und ihr mangelnder Halt in der Gesellschaft könnten nicht als Entschuldigung für ihre grausame Tat gelten.
Zwar möge es durchaus so gewesen sein, dass einer der Angeklagten eine dominierende Rolle innerhalb der Tätergruppe hatte und starken Einfluss auf die anderen ausübte. Trotzdem trage jeder einzelne Angeklagte eine Schuld. Jeder hätte das Mitmachen an der grausamen Tat jederzeit stoppen können. Doch das habe keiner gemacht, wirft die Staatsanwaltschaft den Angeklagten vor.
Kay Wagner