Grund ist, dass sich die Straftaten auf den Zeitraum 2007 bis 2010 bezogen und die Staatsanwaltschaft keinen Sinn mehr darin sah, diese jetzt noch juristisch zu verfolgen. Zurückzuführen sei dies auf die Langsamkeit der Justiz, räumte sie ein.
Bei dem Hauptbeschuldigten handelt es sich um einen wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten Vervierser, der inzwischen auf Bewährung frei ist. Weder gegen ihn noch gegen fünf Komplizen wurden Strafen verhängt.
meuse/mh