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  1. ... zum "angeblichen Vorbild sein". Wenn juristische und vertragliche Problem vom Arbeitslosen vorgetragen werden, dann heisst es von seiten der Mitarbeiter des ADG : lieber Herr, sie sind so überqualifiziert dass wir nicht wissen wie wir ihnen weiter helfen können und vertrauen darauf dass sie schon das richtige tun ! Ein Herr Nelles war nicht zu einem persönlichen Gespräch bereit und die vorgeschobenen Mitarbeiter meinten nur, ich zitiere : "gehen sie zum Psychologen und lassen sie sich krank schreiben, dann könne das ADG seine Vorderungen an mich (den Arbeitslosen) aussetzen ! ... und wenn das Onem/LFA Arbeitslose bestraft, gehen automatisch die Berichte auch an das ADG. Wenn diese Berichte als nicht "gesetzeskonform" vom Arbeitslosen enttarnt werden, wird das vom ADG nur mit "Stillschweigen bewahren" gehandhabt ! So Vorbildhaft handelt das ADG ! MfG