Er ist der sexuellen Belästigung eines 13 Jahre alten geistig behinderten Mädchens angeklagt. Laut Staatsanwaltschaft sollte der Mann die Jugendliche zu einer Sonderschule bringen. Der Mann fuhr jedoch mit dem Mädchen nach Hause, wo es zum Austausch von Zärtlichkeiten kam.
Der Angeklagte beteuerte vor Gericht, er habe das Mädchen deutlich älter eingeschätzt. Der Staatsanwalt plädierte auf eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Außerdem soll dem Mann verboten werden, während der Ausübung seines Berufs Kontakt zu jungen Mädchen zu haben.
Das Urteil soll am 4. April gesprochen werden.
belga/rs