Außerdem erhielt er ein dreimonatiges Fahrverbot und etliche weitere Auflagen. Der Mann hatte nach Auffassung des Gerichts im Mai letzten Jahres den Tod eines 15-jährigen Mädchens an einer Haltestelle in Verviers verschuldet.
Die Ermittlungen ergaben, dass das Mädchen ausgestiegen war, sich nach vorne über den Grünstreifen bewegte und dort von dem losfahrenden Bus überrollt wurde. Das Gericht argumentierte, der Busfahrer der TEC Lüttich-Verviers hätte die Jugendliche sehen müssen, wenn er aufmerksam und umsichtig gefahren wäre.
Zu den Auflagen, die das Gericht verhängte, gehört unter anderem, dass der Mann eine neue Führerscheinprüfung machen und den Nachweis der psychologischen Befähigung zum Fahren eines Busses erbringen muss.
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