Die föderale Staatsanwaltschaft hat bereits 19 Lkw der Jost-Gruppe beschlagnahmt. Nach Angaben der föderalen Staatsanwaltschaft wird seit geraumer Zeit im Rahmen mehrerer Beschuldigungen ermittelt: Menschenhandel, Geldwäsche, Sozialbetrug und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Es bestehe die Absicht, weitere Lkw zu beschlagnahmen. Zu der anvisierten Zahl der Fahrzeuge wollte die föderale Staatsanwaltschaft sich nicht äußern.
Die Ermittlungen gegen die Jost-Gruppe laufen bereits seit einigen Jahren. Das Unternehmen steht im Verdacht, tausend Lkw-Fahrer aus Osteuropa angeworben und in Belgien eingesetzt zu haben. Dabei wurden diese Fahrer offenbar bei der Sozialversicherung ihrer Ursprungsländer angemeldet. Auf diese Weise sollen dem belgischen Staat 55 Millionen Euro an Sozialversicherungsbeiträgen entgangen sein.
Der Vorwurf des Menschenhandels bezieht sich nach RTBF-Angaben auf die schwierigen Arbeitsbedingungen, denen die Lkw-Fahrer unterworfen waren. So mussten sie bis zu sechs Wochen an einem Stück in ihren Fahrzeugen leben. Auch sollen sie niemals zu belgischen Tarifen entlohnt worden sein. Lediglich 400 Euro pro Monat sollen sie erhalten haben.
Die Gewerkschaft CSC Transcom reagierte am Dienstag in einem Kommuniqué auf die beabsichtigte Beschlagnahme von circa 300 Lkw bei Jost. Sie freue sich über die von der föderalen Staatsanwaltschaft geleistete Arbeit im Kampf gegen Sozialdumping bei Jost. Die Gewerkschaft hoffe, dass sehr bald systematisch Kontrollen durchgeführt würden, um zu verhindern, dass Belgien ein rechtsfreier Raum in Sachen Sozialdumping werde.
Die Gewerkschaft macht sich allerdings Sorgen wegen des Personals. Wörtlich heißt es: "Es wäre sehr bedauerlich, wenn eine fehlende Reaktion seitens der Jost-Direktion auf die 2016 eingeleiteten Ermittlungen die Zukunft der Arbeiter gefährden würde". Man hoffe, dass die Justiz bei anderen Transportunternehmen ähnliche Ermittlungen aufnehmen werde, denn bei einem bedeutenden Teil der großen Transportunternehmen sei diese Praxis an der Tagesordnung.
Der Bitte des BRF um eine Stellungnahme der Jost-Direktion wurde nicht entsprochen. Im späten Nachmittag veröffentlichte Jost aber ein Kommuniqué. Darin bestätigt das Unternehmen, dass das Gericht Erster Instanz Lüttich die "von der föderalen Staatsanwaltschaft beabsichtigte illegale Beschlagnahme von mehr als 300 Lkw aufgehoben hat".
Die föderale Staatsanwaltschaft wolle dies anfechten. Ihr wirft Jost den Versuch vor, das Unternehmen zu destabilisieren und die Kunden zu verängstigen. Dies durch die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft der Öffentlichkeit falsche Informationen mitteile, die gegen das Prinzip der Unschuldsvermutung verstießen.
Die Jost Group bitte die Justiz, die vom Gericht Erster Instanz ausgesprochene Aufhebung der Beschlagnahmung zu bestätigen. In dem Kommuniqué bestreitet das Unternehmen vehement die gegen die Jost Group erhobenen Vorwürfe.
Chantal Delhez