Voraussetzung ist, dass die Studenten mehr als 60 Kilometer von zu Hause entfernt wohnen und eine Hochschule in der Wallonie besuchen. Im Ausland Studierende sind von der Beihilfe ausgeschlossen.
Am Dienstag wurden die letzten offenen Fragen in der Angelegenheit in der Wohnungsbaukommission in Namur besprochen, wie der Regionalabgeordnete Edmund Stoffels mitteilte. Demnach werden auch die deutschsprachigen Studenten von dieser Beihilfe profitieren können. Die Regelung gilt allerdings nur, bis die Kompetenz Wohnungsbau an die DG übertragen wird.
mitt/lo