Außerdem wurde eine Geldstrafe über 22.000 Euro verhängt, die aber auch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Insgesamt 9.600 Euro aus den Mieteinnahmen des 62-Jährigen werden eingezogen.
Die Richter befanden den Mann für schuldig, über einen längeren Zeitraum Wuchermieten verlangt und die Not der Sozialhilfeempfänger, die bei ihm wohnten, ausgenutzt zu haben. Außerdem seien die Zustände in dem Gebäude katastrophal und menschenunwürdig gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung.
belga/rs