Demnach sind die Anwohner dazu angehalten, die Bürgersteige von Schnee und Eis zu räumen und bei Glätte zu streuen. Diese Verpflichtung obliegt den Bewohnern der Häuser und bei unbebauten Grundstücken dem jeweiligen Eigentümer.
mitt/rkr
Im Zuge der aktuellen Wetterlage hat die Polizei in der Eifel noch einmal die damit verbundenen bürgerlichen Pflichten hervorgehoben.
Demnach sind die Anwohner dazu angehalten, die Bürgersteige von Schnee und Eis zu räumen und bei Glätte zu streuen. Diese Verpflichtung obliegt den Bewohnern der Häuser und bei unbebauten Grundstücken dem jeweiligen Eigentümer.
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