Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Männer gegenüber Landwirten das Schlachtgewicht falsch angegeben haben.
Außerdem hatten sie hinsichtlich der Qualität sowohl Landwirte als auch Fleischkäufer betrogen. Sie sollen unter anderem Fleisch verkauft haben, obwohl sie wussten, dass es nur als Tierfutter verwendet werden durfte.
Das Verfahren gegen einen mitangeklagten Tierarzt wurde gegen eine Geldstrafe von 400 Euro eingestellt.
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