Die Beamten wurden misstrauisch, als der 41-jährige belgische Lkw-Fahrer bei der Befragung über die Herkunft und den Zielort des Käses widersprüchliche Angaben machte. Das Veterinäramt der Städteregion Aachen wurde über den Fund in Kenntnis gesetzt.
Die EU-Kennzeichnung ist erforderlich, da diese den Verbraucher unter anderem über die genauen Inhaltsstoffe und die Herkunft des Produktes informiert. Die Ware darf ohne diese Kennzeichnung nicht verkauft und an den Endverbraucher gebracht werden.
Nach Begutachtung durch das Veterinäramt wurde der Transporter versiegelt und den belgischen Behörden übergeben.
mitt/rs